Maschinenstrasse

AGB

RAUM

Der Raum wird im bestehenden Zustand vermietet. Die Mietkosten beinhalten die Nutzung von 17:00 bis 22:00 Uhr, die Präsenz eines Hosts sowie die Organisation der Reinigung. Zusätzliche Organisationsaufwände oder Serviceleistungen vor und während des Events werden mit CHF 85 pro Stunde verrechnet.

Eine Verlängerung des Anlasses über 22.00 Uhr ist nach vorheriger Absprache möglich. Die dadurch entstehenden Kosten werden separat verrechnet. Auf die Nachbarschaft ist stets Rücksicht zu nehmen. Der mittlere Raumschallpegel ist auf 93 dB(A) begrenzt (Vorgabe der Lärmschutzfachstelle) und einzuhalten, insbesondere im Aussenbereich. Unser Personal ist befugt, bei Nichteinhaltung einzugreifen und im Notfall die Veranstaltung abzubrechen. Bei lauten Anlässen sind sämtliche Türen geschlossen zu halten.

Der Raum ist mit Sorgfalt zu benutzen. Veränderungen können nur in Absprache vorgenommen werden. Mieter*innen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, haften für alle Schäden am Raum, Inventar und Mobiliar. Versicherungen gegen Sachbeschädigung, Diebstahl und weitere Risiken sind Sache der Mieter*innen. Für Garderoben übernehmen wir keine Haftung, da diese unbewacht sind. Wir behalten uns vor, den Nachweis einer Haftpflichtversicherung zu verlangen. An den Wänden darf nichts befestigt werden (keine Stecknadeln, Reissnägel, etc.). Klebestreifen mit Malerklebeband sind nur nach Absprache erlaubt. Die Fluchtwege müssen jederzeit freigehalten werden. Rauchen sowie Kerzen oder offenes Feuer sind aufgrund der Brandgefahr untersagt.

MIETE, REINIGUNGSKOSTEN UND ANNULLIERUNG

Für die Raumnutzung wird ein Mietpreis vereinbart, der im Voraus zu bezahlen ist. Reinigungskosten werden im Voraus offeriert und nach effektivem Aufwand nach dem Anlass verrechnet.

Bei einer Annullierung nach Vertragsabschluss wird folgendes verrechnet:
30 bis 8 Tage vor Anlass werden 50 % der Miete verrechnet.
7 bis 1 Tag vor Anlass werden 75% der Miete verrechnet.

GASTRONOMIELEISTUNGEN

Das Getränkeangebot für den Anlass wird vorab gemeinsam aus unserem Getränke Katalog festgelegt. Weitere Wünsche sind in Absprache möglich.

Essen ist im Voraus zu bestellen. Externes Catering kann nach Absprache engagiert werden. Die vorhandenen Kücheneinrichtungen (Spülmaschinen, Kühlschränke) stehen externen Caterern nicht zur Verfügung.

ENTSORGUNG

Material und Abfälle, die nicht abgeholt werden, werden durch uns fachgerecht entsorgt. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Mieter*innen.

GERICHTSSTAND

Der Gerichtsstand ist Zürich.
Stand: Oktober 2025